Die private Krankenversicherung für Studenten



Studenten haben die Wahl zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung, wenn ihre Familienversicherung endet, also mit dem 25. Geburtstag. Alternativ könnten sie auch über einen Ehepartner in der GKV mitversichert werden. Ledige hingegen stehen mit vollendetem 25. Lebensjahr vor der Entscheidung, welches der beiden deutschen Versicherungssysteme sie wählen sollen.

Warum private Krankenversicherung?



Das hängt mit der persönlichen Lebensplanung zusammen. Die PKV bietet sehr viel höhere Leistungen als die GKV, gleichzeitig bieten die privaten Krankenversicherungen für die junge Kundschaft Sondertarife an, um sie an sich zu binden. Zwar wird argumentiert, dass nach der Entscheidung für die PKV die Rückkehr in die gesetzliche Versicherung für Studenten schwierig ist, das allerdings ohnehin nicht gewollt. Und unmöglich ist es keinesfalls. In der Regel wird jedoch studiert, um später ein Einkommen zu erzielen, bei dem die private Krankenversicherung präferiert wird. Diese ist von Anfang an auf die individuellen Ansprüche des Studierenden abgestimmt, in vielen Fällen ist sie günstiger als die GKV mit ihren festgelegten Sätzen.

Regelungen für die private Krankenversicherung für Studenten



Wer als Student schon vor dem vollendeten 25. Lebensjahr ein Nebeneinkommen über 400 Euro erzielt, muss ebenfalls über die eigene Krankenversicherung nachdenken. Wenn sich der Student für eine gesetzliche Versicherung entscheidet, gilt diese bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters des jeweils aktuellen Studiengangs, maximal bis zum vollendeten 30. Lebensjahr. Die private Krankenversicherung hingegen bietet den Studenten Sondertarife bis zum vollendeten 35. Lebensjahr an. Um in diese zu wechseln, müssen sich Studenten von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen. Privat Beihilfeversicherte sind bei den Eltern bis zum 27. Geburtstag mitversichert, insofern bis zu diesem Zeitpunkt das Kindergeld gezahlt wird (nur bei einem Monatseinkommen des Studenten unter 640 Euro). An dieses ist die Beihilfe geknüpft. Für Studenten ab dem Jahrgang 1982 fällt die Beihilfe früher weg: -Geburtsjahr 1982: Beihilferegelung gilt bis zum vollendeten 26. Lebensjahr -Geburtsjahr 1983: Beihilferegelung gilt bis zum vollendeten 25. Lebensjahr Noch gelten auch die Regelungen für Wehr- und Ersatzdienstleistende, die in den kommenden Jahren durch den Wegfall der Wehrpflicht zwangsläufig obsolet werden. Bislang verschiebt sich durch die geleistete Dienstzeit die Altersgrenze um diese Zeit nach hinten.

Vorteile nach dem 30. Lebensjahr

Für Studenten ab dem 30. Lebensjahr oder dem 14. Fachsemester steigen die GKV-Beiträge deutlich an, auch abhängig vom Zusatzbeitrag der einzelnen Kassen, jetzt wird es wesentlich günstiger (in der Regel nur halb so teuer), privat versichert zu sein. Die Entscheidung für die PKV ist also für Studenten unter vielerlei Gesichtspunkten vorteilhaft.

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